Stefan Kühteubl wird mit Juli 2014 bei der zentraleuropäischen Rechtsanwaltskanzlei Schönherr als Partner eintreten, um dort die Arbeitsrechtspraxis neu aufzustellen und zu leiten. Der Arbeitsrechtsexperte kehrt damit zu Schönherr zurück, wo er bereits von 1999-2004 im Arbeitsrechtsteam tätig war (Bild: Schönherr)