Ingo Kaufmann (Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG) : Faschingsdienstag naht und damit auch die Hochsaison für Faschingsverkleidungen : Die D.A.S., Österreichs führender Rechtsschutzspezialist, informiert, dass nicht jede Art der Kostümierung erlaubt ist : Beim Verstoß gegen gesetzlich verbotene Verkleidungen oder Verletzung des „öffentlichen Anstands“ können Strafen bis zu 2.000 Euro drohen : Fotocredit: D.A.S.