Das Institut für Interne Revision sieht noch deutlichen Verbesserungsbedarf beim Entwurf zum HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG). Die verpflichtende Weiterverfolgung anonymer Hinweise, fehlende Strafen bei Nicht-Einrichtung von Meldesystemen und eine Ausweitung auf Themen wie Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung zählen zu den wichtigsten Punkten. Bild: Gottfried Berger, Vorstandsvorsitzender Institut für Interne Revision Österreich, Fotocredit:Institut für Interne Revision