D.A.S.: Feuerwerksraketen nur mit CE-Kennzeichnung erlaubt. Die Rechtsschutzversicherung empfiehlt auf die „F-Kategorisierung“ und CE-Kennzeichnung zu achten. Verboten sind die Verwendung und der Besitz von „Schweizer Krachern“, die einen Blitzknallsatz enthalten. Bei Verletzung der Gesetze drohen Strafen bis zu 3.600 Euro, erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG; Quelle: D.A.S./ Foto Wilke