BDO Austria GmbH mit Steuertipps für Influencer, zB "Vorsicht: Auch Sachleistungen sind zu versteuern"; „Auch wenn dieses Berufsfeld erst in den letzten Jahren aufgekommen ist, so lassen sich steuerliche Fragen mit, bewährten Rezepten‘ beantworten“, so BDO Steuerexperte Karl Stückler. Fotocredit:Lukas Pelz