TPA Steuerberatung GmbH: Die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) wurde in den letzten Jahren merklich vereinfacht. Seit dem Jahr 2016 nimmt das Finanzamt für viele Personen die „antragslose Arbeitnehmerveranlagung“ automatisch vor. Allerdings gibt es viele Fälle, in denen sich eine eigenständige Einreichung nach wie vor lohnt, im Bild: Dieter Pock, Steuer-Experte und Partner beim Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen TPA; Fotocredit:TPA