„Immer mehr Unternehmen stellen ihre Flotte auf Autos mit Elektroantrieb um, die die Arbeitnehmer:innen auch privat nutzen dürfen. Der Gesetzgeber unterstützt dies mit abgabenrechtlichen Begünstigungen. In der Praxis stellen sich in diesem Zusammenhang immer häufiger Fragen, unter anderem wie mit Gehaltsumwandlungen oder der Übernahme der Ladekosten konkret umzugehen ist“, erklärt Michaela Lexer, Managerin bei BDO und Spezialistin für arbeits-, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Beratung. Fotocredit:Anna Zora