Von Amts wegen: Arbeitslosengeldbezieher in Australien, Großbritannien, Portugal und der Slowakei müssen alle zwei Wochen oder öfter belegen, dass sie aktiv eine Stelle suchen. Österreich und die Schweiz verlangen monatliche Nachweise. In Deutschland muss die Jobsuche nur auf Nachfrage dokumentiert werden.
Mehr unter http://bit.ly/180E2z8 (Eligibility Criteria for Unemployment Benefits, S.18 & S.50f.)